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ENEV mit Westaflex WAC leicht erreicht

Mit Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 zum 1. Oktober zog der Gesetzgeber die Zügel nun abermals straffer. Neubauten mußten seither noch einmal 30 Prozent weniger Primärenergie verbrauchen als bislang zulässig. Für ein Standardeinfamilienhaus bedeutet das ungefähr: Der Energieverbrauch sinkt von 100 auf 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr. Das entspricht einem Bedarf von ungefähr sieben Litern Heizöl pro Quadratmeter und pro Jahr. Große Mehrkosten sind mit den strengeren Grenzwerten jedoch nicht verbunden. "Wenn der Energieverbrauch um 30 Prozent niedriger sein muss als bislang, bedeutet das im Umkehrschluss nicht, dass die Kosten um 30 Prozent steigen", versichert Westaflex mit seinem WAC Wohnungslüftungskonzept.

Die geänderte Energieeinsparverordnung betrifft aber auch Bestandsbauten. So gilt das Einsparziel von 30 Prozent selbst für aufwendige Sanierungen. Anders als bei Neubauten bezieht sich der Richtwert aber nicht auf die Energiebilanz des gesamten Gebäudes, sondern nur auf den energetischen Wert des einzelnen Bauteils. Wer etwa sämtliche Fenster austauscht, muss solche verwenden, die eine um 30 Prozent bessere Isolierleistung haben als bislang mindestens vorgeschrieben. Entscheidend ist das Datum des Bauantrags. Wie der Bauherr die Einsparziele erreicht, bleibt ihm überlassen. Daher bietet Westaflex für die Sanierung die WAC Rohrleitungen Triflex und Slimflex – um die besonderen Anforderungen bspw. für denkmalgeschützte Bausubstanz zu nutzen. So können Bauherren selbst entscheiden, ob sie die Verbrauchsgrenzen bei Neubauten durch eine dickere Dämmung, dichtere Fenster oder durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erreichen wollen.

Daneben gelten neue umfangreiche Nachrüstverpflichtungen. So dürfen in Gebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten seither keine elektrischen Speicherheizsysteme mehr verbaut werden. Bereits vorhandene Anlagen, die älter sind als 30 Jahre, müssen bis spätestens 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden. Auch die Pflicht zur Anbringung von Dämmplatten wird ausgeweitet: Bis Ende 2011 mußte die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine Wärmedämmung erhalten. Die bereits heute geltenden Auflagen - wie etwa der Austausch von vor 1978 installierten Öl- und Gaskesseln - bleiben weiterhin bestehen; mit dem bewährten Programm an Schornstein und Abgasleitungen der Westaflex.

Für energieeffizientes Bauen und Sanieren können Bauherren weiterhin verbilligte Kredite bei der KfW beantragen. Je besser die Energieeffizienz, desto attraktiver sind die Konditionen. Die Förderbank passte jedoch ihre Vergabekriterien an die geänderte EnEV an. Neubauten, die heute 30 Prozent weniger verbrauchen als gesetzlich vorgeschrieben, erhalten noch eine Förderung gemäß dem "KfW-Effizienzhaus 70". Wegen der strengeren Grenzwerte erfüllt sie künftig aber nur noch die Kriterien eines "KfW-Effizienzhauses 100". Das bedeutet niedrigere Zuschüsse. Seit Anfang 2010 führte die KfW zudem die neue Förderstufe "Effizienzhaus 55" ein. Um diesen Standard zu erfüllen, müssen Neubauten die aktuell zulässigen Grenzwerte um 45 Prozent unterbieten. An den strengen Förderkriterien können sich Bauherren schon mal orientieren. Denn 2012 tritt die nächste Novelle der EnEV in Kraft. Die bislang zulässigen Verbrauchswerte sollen dann noch einmal um 30 Prozent sinken.


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