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Compliance bestätigt

Das Erfüllen der nationalen und internationalen Anforderungen der Corporate Governance an die IT können zunächst verunsichern. Dabei ist die Umsetzung kein Hexenwerk und oft „mit Bordmitteln“, wie im Fall Westaflex, zu erreichen.

Schon lange, bevor der Sarbanes-Oxley-Act 2001 erlassen wurde, hat der deutsche Gesetzgeber Kapitalgesellschaften verpflichtet, sich mit Governance-Themen auseinander zu setzen, etwa 1998 mit dem Kontroll- und Transparenzgesetzt (KonTraG), dem Transparenz- und Publikationsgesetz (TransPuG) oder dem 2001 erlassenem Deutschen Corporate-Governance-Kodex. Zielsetzung sowohl der deutschen als auch der amerikanischen Gesetzgebund ist es, durch aktives Risikomanagement das Vertrauen des Kapitalmarktes zu bestätigen: Durch mehr Transparenz und mehr Überwachung; verantwortungsvollen Umgang mit Risiken sowie die Ausrichtung auf eine langfristige Wertschöpfung.

Die Konzeption eines Governance-Systems bei Westaflex, die Anpassung an die Geschäftsprozesse, sowie die Ausrichtung an den Anforderungen der Unternehmensgruppe galten hierbei als größste Herausforderung. Was muss konkret kontrolliert werden? Wie wird die Qualität der Prozesse gemessen und sichergestellt? Und: Welche Methoden stehen zur Verfügung? Das sind die Kernfragen, deren Antworten bei Westaflex in eine IT-Compliance Prüfung eingegangen sind. Diese haben wir erfolgreich und durch IT-Audit testiert bestanden.

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