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Auf der sicheren Seite mit Westaflex

Die erfolgte Zertifizierung stellt eine Art Zuverlässigkeitsvermutung und mögliche Beweislastumkehr für die Westaflex Gruppe dar. In Zukunft kommen Erleichterungen, wie der Wegfall der Einzelanmeldung bei der Ausfuhr im Gegenzug dazu. Sowie der Schutz vor Verstößen gegen Voll- und Teilembargos.

Das Siegel, AEO (Authorised Economic Operator) genannt, soll den Welthandel vor dem internationalen Terrorismus schützen. Das Ziel: eine sichere Lieferkette, vom Hersteller über den Lieferanten, Lagerhausverwalter und Spediteur bis zum Endkunden. Eine Faustformel besagt, dass die Zertifizierung bis zu 300 Stunden Aufwand bedeuten kann. Das klingt mühselig, könnte sich bei unbeabsichtigten Embargovorschriften für die meisten SHK-Firmen aber als Vorteil erweisen.

Mit der Antiterrorverordnung der EU (EG 881/2002 und 2580/2001) hat sich für die europäische Wirtschaft Entscheidendes verändert. Jedes Unternehmen ist verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung seiner Geschäftskontakte zur Erkennung und Verhinderung von verbotenen Geschäftsbeziehungen in die Unternehmensabläufe zu integrieren. Man will den Austausch von Waren und Dienstleistungen im In-, Aus- und Drittland sicher gestalten und dabei erreichen, dass möglichst nur noch zertifizierte Unternehmen an dieser Lieferkette teilnehmen.

Bereits seit mehreren Jahren arbeiten viele Handelsnationen an Zollsicherheitssystemen, die im Wesentlichen aus zwei Elementen bestehen. Das erste ist die Voranmeldung: Unternehmen müssen Waren elektronisch beim Zoll anmelden, bevor diese an der Grenze eintreffen. Das zweite Element ist ein Sicherheitsprogramm für Unternehmen, die sich freiwillig vom Zoll prüfen lassen, um ein bessere Risikoprofil zu erhalten. Ab 1. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig den neuen Sicherheitsstatus beantragen.

Westaflex hat sich intensiv in das Thema Compliance eingearbeitet und den Status AEO beim Zoll beantragt. Durch den europaweiten (zukünftig weltweiten) Status hat Westaflex als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter im Rahmen der Zollabwicklung einen erheblichen zeitlichen und dadurch finanziellen Vorteil. So wird bereits heute in der Automobilzulieferindustrie diskutiert, zukünftig nur noch Geschäfte mit Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten zuzulassen.

Diese Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Zoll nennt sich in Europa AEO und heißt in den USA noch umständlicher C-TPAT, für „Customs-Trade Partnership Against Terrorism“.

Die Liste mit den Namen der Geächteten sind für jeden einsehbar. Es sind die Namen von Menschen, mit denen man keine Geschäfte machen darf, weil sie Terroristen sind. Oder, weil sie Inoxrohre in das falsche Land verkauft haben. Ein Handelsembargo ist schnell gebrochen, denn die Vorschriften sind kompliziert, teilweise auch unvollständig. Dann droht die härteste Strafe: Ihre Firma steht ebenfalls auf der „Denied Persons List“. Niemand darf mit ihnen noch Geschäfte machen! Ihre Führungskräfte sollten besser nicht in die USA und andere EU-Länder einreisen, ihnen drohen langjährige Haftstrafen zusätzlich zum enormen Bußgeld für die Firma als drastische Folgen.

Wie man es vermeiden kann, auf der Liste der Bösen zu landen? Indem man seinen Namen auf die Liste der Guten setzen läßt. Um genau diesen AEO-Status zu erlangen, musste Westaflex beweisen, dass es eine sehr gute Zoll-, Export- und Sicherheitsorganisation hat. Der Nachweis wurde erbracht bisher alle Zollvorschriften eingehalten zu haben, die Geschäftsbücher vorschriftsmäßig zu führen, unseren Zahlungsverpflichtungen nachgekommen zu sein und gewisse Sicherheitsstandards vorzuweisen, wie beispielsweise die Absicherung von Gebäude oder die Schulung und Überprüfung bestimmter Mitarbeiter. Gleichzeitig mußte vorab geprüft werden, ob Westaflex Kunden auf den Antiterrorlisten stehen.

 

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