Freistellung gem. § 48 ff EStG

erstellt von WESTAFLEX zuletzt verändert: 10.03.2009 12:08
Gemäss § 48ff EStG sind Sie verpflichtet, einen Bauabzugssteuereinbehalt in Höhe von 15% der Gegenleistung vorzunehmen.

Gemäss § 48ff EStG sind Sie verpflichtet, einen Bauabzugssteuereinbehalt in Höhe von 15% der Gegenleistung vorzunehmen.

`Befreit von diesem Abzug sind Firmen, die eine Freistellungsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes vorlegen.
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