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Lieferkettensorgfaltsgesetz

Verehrte Kunden und Lieferanten, seit 1933 führen wir unsere Firmengruppe mit viel Herzblut und Leidenschaft. Schon seit Beginn achten wir bei unseren Produkten auf Regionalität und langfristige Lieferantenbeziehungen. Daher ist es im legitimen Interessen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen das neue Lieferkettenvorsorgegesetz (LkSG) oder kurz Lieferkettengesetz in allen Aspekten zu unterstützen. Es steuert das wirtschaftliche Handeln von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen, indem ihnen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten auferlegt werden, die sie innerhalb ihrer Lieferketten zu beachten haben. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten, unsere Kunden und Lieferanten und auch die Konsumenten.
Damit endet die Verantwortung unser Firmengruppe nicht länger am eigenen Werkstor, sondern besteht entlang der gesamten Lieferkette. Diese Pflichten gelten für den eigenen Geschäftsbereich, für das Handeln eines Vertragspartners und das Handeln weiterer (mittelbarer) Zulieferer. Zu den erweiterten Pflichten gehören auch die regelmässige Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement, sowie die gesetzlichen Anforderungen an Vertragsunterlagen und Dokumente. Wir legen daher einen noch stärkeren Fokus auf faire Herstellung und fordern unsere Lieferanten dazu auf, uns u.a. auf ihren Rechnungen den Warenursprung / das Herkunftsland auszuweisen. Weitere Informationen unter: https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl
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Lieferkettensorgfaltsgesetz
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